Mit jedem neuen Mitglied wird unser Programm bunter!

Als Mitglied darfst Du an unseren monatlichen Versammlungen teilnehmen und aktiv das Programm mitbestimmen, wenn Du möchtest neue Impulse geben und Dich einbringen, den Vorstand wählen oder Dich zur Wahl stellen (Amtszeit 2 Jahre).
Und natürlich ist dir unsere andauernde und offen kommunizierte Dankbarkeit sicher,  wenn du uns und unsere Projekte mit deiner Zeit, Motivation und Wertschätzung unterstützt.

Bei allen Aufgaben agieren wir im Team und verbreiten so die frohe Botschaft des europäischen Folktanzes.

Die Anmeldung gilt als abgeschlossen, wenn dein Mitgliedsbeitrag bei uns eingegangen ist. Dieser beträgt 30 Euro im Jahr, oder wenn du im Jahresverlauf betrittst, anteilig 2,50 Euro pro Monat. Wenn du also im Juni beitreten möchtest, sind es noch 17,50 Euro für Dich. 🙂
Am besten richtest Du einfach einen Dauerauftrag ein.

Wenn Du Lust auf unseren Verein hast, dann fülle bitte das Formular aus oder schreibe eine Mail an info@tanzvolk-leipzig.de. Wenn das ausgefüllte Formular in unserem Emailpostfach landet, bestätigen wir dir die Mitgliedschaft via Mail.



Was machen wir mit den Daten?

1. Die im Formular erhobenen Daten werden ausschließlich für die Nutzung des internen Mailverteilers, interner Kontaktaufnahme oder für die ordnungsgemäße Vereinsverwaltung genutzt.

2. Die zu erfassenden Daten umfassen Pflichtangaben und freiwillige Angaben der Mitglieder.

3. Die Datenerhebung erfolgt duch den Vorstand des Vereins. Die Angaben werden in den Online-Adressbüchern der jeweiligen Mailverteiler und auf der Vereins-Cloud gespeichert.

4. Zugriffsrechte auf die Mailverteiler und Cloud liegen beim Vereinsvorstand und den jeweiligen Administratoren der Mailverteiler. Diese können beim Vorstand hinterfragt werden.

5. Mit dem Austritt aus dem Verein werden alle Angaben gemäß den Datenschutzfristen gelöscht.


Für neue und alte Mitglieder hier noch unsere Bankverbindung:

Tanzhaus*Folk e. V.
Deutsche Skatbank
IBAN DE25 8306 5408 0004 7855 76
BIC GENODEF1SLR


Datenschutz im Verein

Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Tanzhaus*Folk e.V. werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch den Vorstand personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein erhoben und verarbeitet.

Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:

– das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
– das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
– das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
– das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
– das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO und
– das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO.

Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen, als dem jeweiligen zur Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein hinaus.

Zur Wahrnehmung der Aufgaben und Pflichten nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes ist der Vorstand aktuell nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten aufzustellen, da weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.